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Aufnahmeprüfung (Eignungsprüfung) Lehramt

Wollen Sie im Sommersemester an einer Pädagogischen Hochschule mit dem Studium beginnen, müssen Sie sich bis zum 15.01. um einen Studienplatz bewerben. Wollen Sie im Wintersemester an einer Pädagogischen Hochschule mit dem Studium beginnen, müssen Sie sich bis zum 15.07. um einen Studienplatz bewerben.

Wenn Sie dabei das Fach Musik wählen, benötigen Sie bei Ihrer Studienplatzbewerbung zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis) den Nachweis, dass Sie die Aufnahmeprüfung in Musik bestanden haben oder davon befreit sind. Ob Sie von der Prüfung befreit werden können, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Befreiung von der Musikaufnahmeprüfung.

Da die Bescheinigung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung zur Studienzulassung für die nachfolgenden beiden Studienjahre an allen Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg berechtigt, können Sie die Aufnahmeprüfung bereits vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ablegen.

Melden Sie sich dazu spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin mit dem Antrag zur Teilnahme an der Musikaufnahmeprüfung beim Fachsekretariat  Musik der Pädagogischen Hochschule Weingarten an und erscheinen Sie pünktlich zum Prüfungstermin (siehe unten). Wenn Sie der Prüfung unentschuldigt fernbleiben, gilt sie als nicht bestanden!

Dem Antrag legen Sie bitte ein Begleitschreiben bei.

Das Begleitschreiben (ca. 3500 Zeichen) soll die Motivation für die Studienwahl (Fach und Schulstufe) sowie ein gut begründetes Beispiel bzw. eine Idee für eine gelungene musikalische Vermittlungssituation enthalten.

Dem Begleitschreiben fügen Sie bitte einen musikalischen Lebenslauf bei. Dieser sollte nicht nur die Stationen ihres Unterrichts aufzeigen. Stellen Sie bitte auch dar, welche Impulse Sie in ihrem musikalischen Werdegang erhalten haben. Welche musikalischen und sonstigen Erfahrungen haben Sie in dieser Zeit gemacht? Was haben Sie aus dieser Zeit für Ihre künftige Rolle als Musiklehrende mitgenommen?

Die Adresse lautet:
Pädagogische Hochschule Weingarten
Fachsekretariat I
Olaf Bartel
Kirchplatz 2
88250 Weingarten


Per E-Mail: bartel@ph-weingarten.de


Nächste Termine (jeweils 09:00 Uhr, S 3.29 Schlossbau)

  • Freitag, 30.06.2023 (Anmeldeschluss: 01.06.2023)
  • Freitag, 01.12.2023 (Anmeldeschluss: 01.11.2023)

Die Aufnahmeprüfung für das Fach Musik dauert in der Regel 20 Minuten je Bewerber/in. Sie erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete:

1. Instrumentalspiel: Vortrag zweier vorbereiteter Instrumentalstücke unterschiedlichen Charakters, die den gegenwärtigen Leistungsstand erkennen lassen (Niveau entsprechend einem qualifizierten Einzelunterricht von mind. vier Jahren). An die Stelle eines vorbereiteten Stückes kann eine Improvisation treten.

Wenn ein Melodieinstrument oder Schlagzeug vorgespielt wird, müssen zusätzlich Grunderfahrungen mit einem Akkordinstrument nachgewiesen werden (Niveau entsprechend einem Unterricht von ca. 3-6 Monaten).

2. Gesang: Vortrag eines vorbereiteten Gesangsstückes (Volks- oder Kunstlied). Es wird keine ausgebildete Stimme erwartet.

3. Musiktheorie/Gehörbildung: Nachweis von Grundkenntnissen der Musiktheorie in Verbindung mit Gehörbildung; z.B.:

- Bezeichnen und Hören von Intervallen (Feinbestimmung)

- Bezeichnen und Hören von Akkorden: Dur, Moll (incl. Umkehrungen); übermäßig; vermindert; Dominantseptakkord

- Notieren einer Kadenz in enger Lage (Vorgabe: Funktionsbezeichnungen)

- Notieren von Tonleitern (Dur; Moll natürlich - harmonisch - melodisch; Kirchentonarten)

- Einfaches zweitaktiges Rhythmusdiktat

Lektüre zur Vorbereitung: Wieland Ziegenrücker: A B C Musik - Allgemeine Musiklehre. Wiesbaden: Verlag Breitkopf & Härtel.

4. Kolloquium; z.B.: Musikalische Interessen, Vorbildung, Umgang mit Ensembles, Berufsvorstellungen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu den Prüfungsinhalten an:

  • Dipl.-Musiklehrerin Ingeborg Kempter (kempter@ph-weingarten.de)